Rechtsanwalt Björn-Sven Bergemann - Wirtschaftliche Krise

Insolvenzrecht - Wirtschaftliche Krise

In Krisensituationen ist eine profunde rechtliche Beratung zunehmend von großer Bedeutung. Schon an die drohende Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens knüpft das Insolvenzrecht - gerade auch für Geschäftsführern und Vorständen von Unternehmen - vielfältige Rechtsfolgen. Gesellschafts-Organe müssen im Umfeld einer Unternehmenskrise oder gar einer Insolvenz auf ein erhöhtes Haftungsrisiko vorbereitet sein. Auch eine zivil- oder strafrechtliche Inanspruchnahme von Geschäftsführern und Gesellschaftsorganen rückt stärker in den Blickpunkt. Unsere Kanzlei übernimmt in diesem Zusammenhang die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei der Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen.

Auch für Gläubiger gilt es Risiken und Schäden, die bei Insolvenzen eintreten, zu minimieren und am besten ganz zu verhindern. Die rechtlichen Möglichkeiten des Insolvenzrechts gilt es best möglich zu nutzen und die Gläubigerrechten bestmöglich zu vertreten und durch zu setzen. Immer mit dem Ziel das wirtschaftliche Ergebnis für den Gläubiger zu optimieren. Wir beraten Sie auch bei der Geschäftsanbahnung eine möglichst Insolvenzfeste Position zu erlangen.

Arbeitslosigkeit, Scheitern einer selbstständigen Existenz oder einer Immobilienfinanzierung, Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder eine Scheidung kann im Grunde jeden unvorbereitet erwischen und in eine aussichtslose Situation manövrieren. Eine Überschuldung kann fast jeden treffen. Wir beraten private Schuldner und begleiten Sie auf dem Weg zur Restschuldbefreiung.

Wir beraten Sie insbesondere auch bei

  • Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzfall

  • Unterstützung bei der Eigenverwaltung

  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftsorganen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte)im Umfeld von Krisensituationen

  • Beratung und Vertretung von Gläubigern

  • Begleitung von Sanierungen und Unternehmenskäufen

  • Schuldenbereinigung

  • Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung

  • Unterstützung von Insolvenzverwaltern bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren (Insolvenzanfechtung, Organhaftung, Betriebsfortführung)


 

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