Das anwaltliche Auftragsverhältnis

Anwaltliche Beratung

Als Rechtsanwalt bin ich unabhängiges Organ der Rechtspflege und bin gehalten, Sie in allen Rechtsangelegenheiten sachgerecht zu beraten - Sie in der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen zu unterstützen und Sie vor allem auch im Vorfeld durch gute Beratung vor Rechtsverlusten zu schützen. Daher ist es auch sehr zu empfehlen, vor Abschluss eines Vertrages oder vor dem Eingehen einer langfristigen Verpflichtung anwaltlichen Rat einzuholen.

Am Anfang eines Mandatsverhältnisses - sei es rechtliche Beratung oder Vertretung in einem Rechtsstreit - kommt es daher ganz wesentlich darauf an, einen umfassende Überblick über die Sachlage zu bekommen. Im Mittelpunkt steht neben Ihrer Darstellung die Sichtung all Ihrer Unterlagen und die zentralen Frage, worauf es Ihnen ankommt. Es ist in jedem Fall sehr wichtig zu wissen, welches Ziel ich als Ihr Anwalt mit Ihnen zusammen erreichen soll.

Gerade in der umfassenden Information des Rechtsanwaltes liegen Ihre Verantwortung und Ihre Chancen, weil nur durch die vollständige Kenntnis der (Streit-)Situation eine sichere Grundlage für die Beratung gegeben ist.

Pflichten des Rechtsanwaltes

Als Rechtsanwalt bin ich berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was mir in Ausübung meines Berufes von und über meinen Mandanten bekannt wird. Auch alle Mitarbeiter – Angestellte und Hilfskräfte - sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Gebot der Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Mandats weiter.

Ein Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn eine Interessenkollision anzunehmen ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Rechtsanwalt in einer Rechtsache bereits eine andere Partei beraten hat oder damit beruflich befasst war.

Bei der Übernahme und während der Bearbeitung eines Mandats informiere ich Sie als meinen Mandanten über alle wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen, sowie über den Schriftwechsel durch Überlassung von Abschriften.

Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, weise ich Sie auf die Möglichkeiten von Beratungs-, Verfahrens- und Prozesskostenhilfe hin. Mehr dazu finden Sie unter Anwaltshonorar.


 

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