Rechtsanwalt Björn-Sven Bergemann - Wirtschaftsrecht

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Die Beratung in wirtschaftsrechtlichen Fragen greifen immer mehrere Bereiche in einander. Kein Teilbereich eines Unternehmens kann unabhängig betrachtet werden. Insbesondere können betriebswirtschaftliche Entscheidungen nicht losgelöst von rechtlichen Folgen oder Voraussetzungen gesehen werden.

Bei der Beratung habe ich immer das ganze Unternehmen im Blick und sehe meine Beratung stets im unternehmerischen Kontext. Die grundlegende Frage unternehmerischen Handelns ist immer: welche finanziellen und haftungsrechtlichen Folgen sind mit der zu treffenden Entscheidung verbunden? Als Berater mache ich Risiken und „Fallstricke“ sichtbar und zeige Wege auf, mit denen diese ausgeschlossen bzw. verringert und eventuelle Hindernisse beseitigt bzw. umgangen werden können.

So berate ich Sie bei allen Rechtsfragen, die im täglichen Geschäftsbetrieb auftauchen, vor allem aber auch in besonderen Situationen, die einer umfassenden und professionellen juristischen Beratung und Unterstützung bedürfen. Insbesondere bei

  • ... der Wahl der Gesellschaftsform,

  • ... der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften,

  • ... Anstellungsverträgen mit Vorständen und Geschäftsführern,

  • ... Anpassung von Verträgen und Satzungen an veränderte Umstände,

  • ... Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen,

  • ... der Abfassung von Unternehmensverträgen,

  • ... Vereinbarung und Durchführung von Anteilsübertragungen,

  • ... Ausarbeitung von Unternehmenskauf- oder Beteiligungsverträgen,

  • ... der Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis,


 

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